Aktuell gültige Coronaregeln (ab.15.12.2021) – (ergänzt 09.01.2022)

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Hallo liebe Badmintonmitglieder,

mit der Verabschiedung der neuesten Regeln des bayrischen Landtag tritt die 2Gplus Regelung in Kraft:

Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind und über einen zusätzlichen Testnachweis verfügen
  • Personen, die 3-fach geimpft, nachdem 15.Tag der letzten Impfung ohne zusätzlichen Testnachweis
  • Personen, die als genesen gelten über einen zusätzlichen Testnachweis verfügen
  • Schülerinnen und Schüler bis zum 12.01.22, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder

 

Der zusätzliche negative Testnachweis kann in  einer schriftlichen oder elektronischen Form auf Grundlage

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum
Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärzt-
lichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-
dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall
nicht zulässig).

Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Gruß

Oliver

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