Aktuell gültige Coronaregeln (ab 18.02.2022)

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Hallo liebe Badmintonmitglieder,

mit der Verabschiedung der neuesten Regeln des bayrischen Landtag tritt die 3G Regelung in Kraft:

Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:

  • Personen, die geimpft sind
  • Personen, die als genesen gelten
  • Personen die getestet sind
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag

Eine genesene Person muss über einen Nachweis in deutscher, englischer, französischer oder
spanischer Sprache oder einem elektronischen Dokument verfügen, in dem bestätigt wird, dass
eine zugrundeliegende Testung mittels PCRVerfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage,
höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

Der zusätzliche negative Testnachweis kann in  einer schriftlichen oder elektronischen Form auf Grundlage

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können ebenfalls zum
Sportbetrieb zugelassen werden. Dies ist allerdings vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärzt-
lichen Zeugnisses im Original nachzuweisen (inkl. vollständigen Namen und Geburtsdatum). Zu-
dem ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen („Schnelltest“ bzw. „Selbsttest“ sind in diesem Fall
nicht zulässig).

Für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Gruß

Oliver

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